Kammermitteilungen 3/2022

Editorial Anwaltschaft im Wandel Leonora Holling Liebe Kolleginnen und Kollegen, mitten in den Sommerferien NRW, nämlich zum 1.8.2022, startete ein weiterer Teil der großen BRAO-Reform, der nicht zu unterschätzende Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht mit sich bringt. Das Institut der Berufsausübungsgesellschaften ermöglicht nunmehr der Anwaltschaft nicht nur den erweiterten Zusammenschluss mit anderen freien Berufen, sondern erweitert auch die Zulassungspflichten. Außer den traditionellen Sozietäten müssen sich jetzt alle Zusammenschlüsse anwaltlicher Berufsausübung bei der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer zulassen. Hinzu kommt die Möglichkeit, dass sich auch nach internationalem Recht anzuerkennende Rechtsdienstleister auf dem deutschen Rechtsdienstleistungsmarkt zulassen können. Als Ihre örtliche Kammer verzeichnen wir deshalb das erwartbare erhöhte Aufkommen an Zulassungsanträgen, vorwiegend aus dem Bereich der schon bei uns zuvor erfassten Anwaltskanzleien aus dem Bezirk. Mit der erweiterten Zulassungspflicht wurde durch den Gesetzgeber für alle Formen der beruflichen Zusammenarbeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine Änderung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung konstatiert. Sollten Sie daher unsicher sein, ob Sie diesbezüglich Änderungen in Ihrer Versicherung jetzt noch vornehmen müssen, sprechen Sie uns als Ihre Kammer gerne an. Zudem hat der Austausch der beA-Karten in den letzten Wochen zu verständlichem Ärger im Kammerbezirk geführt. Uns wurde von fehlenden neuen Karten genauso berichtet wie der Unmöglichkeit, diese freischalten zu lassen oder die Signaturfunktion zu installieren. Wir haben uns umgehend diesbezüglich an die BRAK gewandt. Aufgrund unserer Initiative wurde dieses Thema in der BRAK-Hauptversammlung am 9.9.2022 ausführlich thematisiert. Wir werden weiterhin, das darf ich Ihnen versichern, hier auf eine schnelle und praktikable Lösung drängen, um Nachteile für unsere Kammermitglieder zu vermeiden. Es kann nicht angehen, dass wir als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auf die Benutzung des beA verpflichtet werden, ohne dass uns der erforderliche Instrumentenkasten zur Umsetzung dieser Pflicht zur Verfügung steht! Auch die Ankündigung des bayerischen Justizministers zu einem Pilotprojekt mit der Universität Regensburg zur Erprobung des sog. strukturierten Parteivortrages beobachten wir als Vorstand Ihrer Kammer aufmerksam. Wir werden diesen begleiten, um die etwaigen Vorteile und Nachteile für die Anwaltschaft genau zu beleuchten. Diesbezüglich haben wir die BRAK für diese Frage bereits sensibilisiert und werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten. Die steigenden Energiekosten sind nicht nur für die Allgemeinheit, sondern auch für die Rechtsanwaltskanzleien ein drückendes Thema. Hier wird zu überlegen sein, inwieweit wir als Kammer aktiv werden können, diese Kostensteigerungen in den Vorschriften des Vergütungsrechtes zumindest mittelfristig durch den Gesetzgeber abgebildet zu erhalten. Gerne empfehle ich Ihnen die weiteren spannenden Themen in unserer heutigen Ausgabe der KammerMitteilungen und verbleibe mit herzlichen, kollegialen Grüßen Ihre Leonora Holling Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 44 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022

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