Kammermitteilungen 3/2022

Seminar für Erbrecht und für Familienrecht Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führt am 17.11.2022, von 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr, im Tagungsraum der RAK Düsseldorf, Scheibenstr. 17, 40479 Düsseldorf, eine eigene Veranstaltung zum Erbrecht und zum Familienrecht durch: Pflichtteilsrecht in anwaltlicher und richterlicher Praxis Systematisch werden unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung praxisrelevante Themen des Pflichtteilsrechts erörtert, so etwa Auskunft, Ausschlagung, Vorempfänge, Angriffe auf Pflichtteilsverzichte und ehebedingte Zuwendungen in der Pflichtteilsergänzung. Einen breiten Raum findet auch die Pflichtteilsstufenklage mit Zwangsmittelverfahren. Stets aus anwaltlicher und richterlicher Sicht, verbunden mit taktischen Hinweisen für das Mandat von Praktikern. Referenten: Dr. Thomas Fleischer, Vorsitzender Richter des für Pflichtteilsklagen zuständigen 7. Zivilsenates am OLG Düsseldorf Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht mit Spezialisierung auf das Pflichtteilsrecht in Düsseldorf Beide sind durch Publikationen im Pflichtteilsrecht ausgewiesen, etwa gemeinsam im Prozesshandbuch Pflichtteilsprozess und Münchner Anwaltshandbuch Erbrecht; Dr. Horn hat die Pflichtteilskommentierung im Burandt/Rojahn übernommen. Die Veranstaltung wird als Fortbildung i.S. von § 15 FAO sowohl auf dem Gebiet des Erbrechts als auch auf dem des Familienrechts anerkannt. Die Seminargebühr beträgt 100 Euro. Ein Anmeldeformular erhalten Sie in der Kammergeschäftsstelle (Frau Rößel – 0211/49 50 212). Sie haben auch die Möglichkeit, ein Anmeldeformular unter www.rak-dus.de, Rubrik „Fortbildung/Seminar für Erbrecht und für Familienrecht“ herunterzuladen. 62 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 3/2022

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