Kammermitteilungen 2/2021

sind; in den großen Städten und in den wirtschaftsstar- ken Regionen liegt sie noch deutlich darüber. Die Neufassung berücksichtigt ferner die Rechtspre- chung des Bau- und des Immissionsschutzsenats und der Verwaltungsgerichte aus den vergangenen Jahren und nimmt deshalb zahlreiche Fallgruppen und Diffe- renzierungen neu in den Katalog auf. Das gilt insbeson- dere für den Bereich der Windenergie. Andere Fall- gruppen, die in der Praxis keine Bedeutung (mehr) ha- ben, wurden im Gegenzug gestrichen. Die Streitwertannahmen finden Sie auf der Homepage der BRAK unter https://brak.de/w/files/newsletter_arc hiv/berlin/2021/2021_264anlage.pdf. (jki) Beantragung von Corona-Hilfen: Anmeldung per beA möglich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als sog. prüfende Dritte für ihre Mandantschaft Corona-Neu- starthilfe oder Überbrückungshilfe III beantragen, kön- nen sich an dem dafür bereitgestellten Portal des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Energie einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen. Die Be- stätigung der Identität wurde eingeführt, um Betrugs- fälle im Zusammenhang mit der Beantragung von Co- rona-Hilfen einzudämmen. Dazu hat das Ministerium prüfende Dritte, die in den Berufsverzeichnissen keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, per Einschreiben an- geschrieben und gebeten, ihre Identität durch Eingabe eines Codes zu bestätigen. Als Alternative hierzu hat die BRAK in Kooperation mit dem Ministerium für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit geschaffen, die beA-Karte zur Authentifizierung zu nutzen. Dieses Verfahren stellt ein sichereres Verfahren als die Anmeldung über Benutzernamen und Passwort dar und sollte nach Einschätzung der BRAK unbedingt von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ge- nutzt werden. Seit Mitte April wurde zusätzlich zur Verbesserung der Datenqualität ein elektronischer Datenabgleich mit der Finanzverwaltung eingeführt. Bei Antragstellung wird nunmehr die vom Antragsteller angegebene IBAN mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten abgeglichen. Auch dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, Be- trugsversuche schon bei Antragstellung zu erkennen. Voraussetzung für den elektronischen Datenabgleich ist, dass man bei der Antragstellung die Steuernummer im vereinheitlichten Bundesschema angibt. (jki) Ausbildungspaktstatistik des BFB Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. hat eine Sta- tistik zu den Ausbildungsverträgen, die zwischen dem 1.10.2020 und dem 31.3.2021 abgeschlossen bzw. bei den Kammern der Freien Berufe registriert wurden, vorgelegt. Im Erhebungszeitraum waren dies 11.147 neue Ausbil- dungsverträge. Das ist ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 524 Verträge beziehungsweise 4,9%. Betrachtet man die regionale Verteilung, so ist in den alten Bundesländern ein Wachstum (plus 5,9% bzw. 550 Verträge mehr als im Vorjahr) zu verzeichnen, während es in den neuen Bundesländern einen Rück- gang (von 26 Verträgen bzw. 2%) gegeben hat. Betreffend den Ausbildungsberuf ReFa/ReNo wurden zwischen dem 1.10.2020 und dem 31.3.2021 insgesamt 1.215 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Dies stellt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen Rück- gang um insgesamt 0,8% (31.3.2020: 1.225) dar. Ent- gegen den Entwicklungen in den anderen Freien Beru- fen ist in den alten Bundesländern die Anzahl der Aus- bildungsverträge um 3,2% (31.3.2021: 1.115; 31.3.2020: 1.152) zurückgegangen, während sie in den neuen Bun- desländern um 37% (31.3.2021: 100; 31.3.2020: 73) gestiegen ist. Die Pressemittelung des BFB finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/pressemitteilungen/prof- dr-ewer-freie-berufe-setzen-aufholjagd-fort-und-geben -keinen-jugendlichen-verloren/ (jki) Berichte und Bekanntmachungen KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 2/2021 33

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