Kammermitteilungen 2/2021

2. Die Entschädigungsordnung tritt mit der Genehmigung des Justizministers am Tag nach ihrer Verkündung in den KammerMitteilungen in Kraft. Der vorstehende Text der Entschädigungsordnung ist identisch mit dem Beschluss des Vorstands der Rechts- anwaltskammer Düsseldorf vom 14.04.2021. Die vor- stehende Entschädigungsordnung wird hiermit ausge- fertigt. Düsseldorf, den 9.6.2021 Leonora Holling Präsidentin Bremische Landesbeauftragte für den Datenschutz: Telefax nicht datenschutzkonform Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Bremen er- klärt die Nutzung von Fax-Diensten für unzulässig, wenn sensible personenbezogene Daten übertragen werden sollen. Ein Fax habe „hinsichtlich der Vertrau- lichkeit das gleiche Sicherheitsniveau wie eine unver- schlüsselte Mail“, heißt es in einer Orientierungshilfe der Behörde. Unverschlüsselte E-Mails werden ihrer- seits gern mit einer offen einsehbaren Postkarte vergli- chen. Fax-Dienste enthielten, so die Begründung, keinerlei Sicherungsmaßnahmen, um die Vertraulichkeit der Da- ten zu gewährleisten. Sie sind daher „in der Regel nicht für die Übertragung personenbezogener Daten geeig- net“. Für die Übertragung besonderer Kategorien per- sonenbezogener Daten gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Da- tenschutzgrundverordnung (DSGVO) sei die Nutzung von Fax-Diensten daher unzulässig, so Dr. Imke Som- mer. Diese Ansicht begründet die bremische Datenschutzbe- auftragte mit weitreichenden technischen Änderungen. Während früher zum Versand von Faxen exklusive En- de-zu-Ende-Leitungen genutzt worden seien, würden heute die Daten paketweise in Netzen transportiert, die auf Internet-Technologie beruhen. Außerdem existiere beim Adressaten eines Faxes häufig gar kein reales Faxgerät mehr, sondern ankommende Faxe würden dort automatisiert in eine E-Mail umgewandelt und die- se dann an bestimmte E-Mail-Postfächer weitergeleitet. Auch andere Datenschutzbeauftragte bezweifeln Fax-Datensicherheit Nach Angaben von Dr. Imke Sommer vertritt man die- se Auffassung in Bremen bereits seit Jahren. Auch im aktuellen Jahresbericht heißt es deshalb, dass die in der Bremischen Verwaltung Beschäftigten „gehalten sind, diese Technik nicht mehr für die Übermittlung perso- nenbezogener Daten zu verwenden“. Ähnlich äußerte sich bereits 2020 die Landesbeauftragte für Daten- schutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, die den Versand vertraulicher Informationen per Fax als „riskant“ bezeichnete. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sich dieser Beurteilung im Juli 2020 an- geschlossen (Beschl. v. 22.07.2020, Az. 11 LA 104/ 19). Der Bayerische Landesbeauftragte für den Daten- schutz rät vom Versand sensibler personenbezogener Daten zumindest per Online-Fax ab, müsste also, da das Endgerät stets ein Online-Fax sein kann, zum sel- ben Ergebnis kommen. Und was heißt das für Anwälte? Die Aufforderung aus Bremen an alle Nutzer: Zumin- dest, wenn es um sensible Daten geht, müssten sichere Verfahren genutzt werden wie etwa Ende-zu-Ende-ver- schlüsselte E-Mails „oder – im Zweifel – auch die her- kömmliche Post“. Ein sicheres Verfahren für Anwälte ist, wie auch der Bundesgerichtshof im März dieses Jahres bestätigt hat (Urt. v. 22.3.2021, Az. AnwZ (Brfg) 2/20), das beson- dere elektronische Anwaltspostfach (beA). In Bremen ist, wie auch in mehreren anderen Bundesländern, des- sen Nutzung für die Kommunikation mit den Fachge- richten (Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte) bereits Pflicht. Spätestens ab dem 1. Januar 2022 müssen bun- desweit alle Dokumente elektronisch an die Gerichte versandt werden. Es lohnt sich also, sich spätestens jetzt mit dem aktiven Dokumentenversand übers beA vertraut zu machen. (jki) Neufassung der Streitwertannahmen der mit Bau- und Immissionsschutzrecht befassten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Die mit dem Bau- und Immissionsschutzrecht befass- ten Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsge- richts haben ihre Streitwertannahmen, deren Vorgän- gerfassung aus dem Jahr 2002 (NdsVBl. 2002, 192) stammt, überarbeitet. Die Neufassung trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass die Bau- und Immobilien- preise in Niedersachsen in den vergangenen 20 Jahren im Landesdurchschnitt um mehr als 50% gestiegen Berichte und Bekanntmachungen 32 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 2/2021

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