Kammermitteilungen 1/2023

Deren Anzahl nahm wie in den vergangenen Jahren um immerhin 87 (-0,82%) ab. Am 31.12.2022 betrug die Zahl der Kammermitglieder 13.231. Davon haben 10.587 „nur“ eine Zulassung als niedergelassene/r Rechtsanwältin/-anwalt, 1.767 eine sog. Doppelzulassung als niedergelassene/r Rechtsanwältin/-anwalt und Syndikusrechtsanwältin/-anwalt und 570 „nur“ eine Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/-anwalt. Kammermitglieder sind außerdem 280 Berufsausübungsgesellschaften (davon 87 Anwalts-GmbHs, 187 PartGmbB, eine UG, zwei GbR, zwei Anwalts-AG und eine LLP). 2. Aufsichtsangelegenheiten Im Jahr 2022 behandelte der Vorstand insgesamt 1.055 neu angelegte Aufsichtssachen (gegenüber 1.462 im Jahr 2021, 1.041 im Jahr 2021, 1.344 im Jahr 2019, 1.147 im Jahr 2018, 1.211 im Jahr 2017 und 1.452 im Jahr 2016). Allein 89 Verfahren davon wurden von Amts wegen eingeleitet, weil Mitglieder der passiven Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (§ 31a Abs. 6 BRAO) nicht nachgekommen sind. Dies zeigt, dass sich der positive Trend der zurückgehenden Aufsichtsverfahren fortgesetzt hat. Das zeigen auch die folgenden Zahlen: Im Jahr 2022 wurden 50 Beschwerden zurückgenommen, 339 als unbegründet zurückgewiesen und 57 auf sonstige Weise (z.B. durch Aussetzung wegen eines gleichzeitig anhängigen Strafverfahrens, Abgabe zuständigkeitshalber an eine andere Rechtsanwaltskammer, Abgabe in die Schlichtungsabteilung oder Ausscheiden des betroffenen Rechtsanwalts aus der Kammer Düsseldorf) erledigt. 21 Verfahren erledigten sich, da sich der Beschwerdeführer im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung nicht mehr meldete. 23 Beschwerdesachen wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Auf Anfrage der Generalstaatsanwaltschaft wurde in einem strafrechtlich verfolgten Verhalten eines Rechtsanwalts in sechs Fällen ein berufsrechtlicher Überhang und in 49 Fällen kein Überhang gesehen. Nur in 19 Fällen mussten Rügen verhängt werden. In 25 Fällen wurde dem von einem Aufsichtsverfahren betroffenen Rechtsanwalt eine Belehrung erteilt. 264 im letzten Jahr eingegangene Verfahren sind noch unerledigt. Außerdem bearbeiteten die Abteilungen 77 Selbstanfragen. 3. Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG) Die für Rechtsanwälte zuständige Aufsichtsbehörde nach dem GwG ist gem. § 50 Ziff. 3 GwG die jeweils örtliche Rechtsanwaltskammer. Sie übt gem. § 51 Abs. 1 GwG die Aufsicht über die nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichteten Mitglieder aus. Die Rechtsanwaltskammer führt als Aufsichtsbehörde gem. § 51 Abs. 3 GwG bei ihren verpflichteten Mitgliedern Prüfungen zur Einhaltung der im GwG festgelegten Anforderungen durch. Im Jahr 2022 führte die Abteilung IX insgesamt 642 anlasslose Kontrollen durch. In 260 Fällen konnte eine Verpflichtung nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG festgestellt werden, was einem Anteil von 40,5% entspricht. Aus den im ersten Teil der Prüfung als Verpflichtete identifizierten Mitgliedern wurden 63 zur weiteren Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach dem GwG risikobasiert ausgewählt. Alle Prüfungen konnten bereits vollständig abgeschlossen werden. Belehrungen gemäß § 51 Abs. 2 S. 2 GwG i.V.m. § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO mussten in zwölf Fällen ausgesprochen werden, weil die Prüfung ergab, dass bestimmte Vorschriften nach dem GwG nicht erfüllt wurden. In weiteren 32 Fällen war nichts zu veranlassen, weil die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG verpflichteten Mitglieder die Vorschriften des GwG ordnungsgemäß umgesetzt hatten. In sieben Verfahren ergab sich, dass doch keine Verpflichtung der Überprüften nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG vorlag. Leider musste die Abteilung in acht Fällen Bußgelder und in vier Fällen Verwarngelder nach § 56 OWiG wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 56 GwG verhängen. 4. soziale Medien Das Präsidium hat am 12.1.2022 beschlossen die Kammer und ihre Arbeit auch in den sozialen Medien zu präsentieren. Anfang 2022 wurden deshalb Profile der Kammer bei LinkedIn und Instagram angelegt. Der Auftritt bei LinkedIn hat bereits 927 FollowerInnen. Es gab insgesamt über 1.700 Reaktionen, 120 Kommentare und 75 direkt geteilte Beiträge. Insgesamt wurden mehr als 150 Beiträge veröffentlicht. Auf Instagram folgen der Rechtsanwaltskammer 203 Personen. Hier wurden bisher 38 Beiträge veröffentlicht. Insgesamt sind beide Auftritte positiv zu bewerten und sollten fortgeführt werden. 5. Aus- und Fortbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten Im Jahr 2022 wurden nur 232 Ausbildungsverträge abgeschlossen. Der erneute Rückgang um 2,52% (gegenüber 2015 sogar um 34,46%) ist alarmierend, gerade weil er eine seit langem anhaltende Tendenz verfestigt. Die Corona-Pandemie mag ihren Anteil gehabt haben, kann aber nicht der einzige Grund sein, dass immer weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Die Kammer ist sich des Problems einer oftmals unzulänglichen Eignung bzw. Vorbildung jugendlicher Schulabgänger bewusst. Dennoch sind wir aufgerufen, nicht nur im Interesse der jungen Leute, sondern vor allem auch im eigenen Interesse, Ausbildungsplätze in unseren Kanzleien zur Verfügung zu stellen und qualifizierten Nachwuchs auszubilden. Wenn wir bei der Klage über ein unzulängliches Schulsystem und mäßig prädestinierte Bewerber/innen verharren, wird sich der Fachkräftemangel weiter verschärfen. Jahresbericht KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2023 5

RkJQdWJsaXNoZXIy ODUyNDI0