Kammermitteilungen 1/2023

Jahresbericht Bericht der Präsidentin über das Geschäftsjahr 20221 Leonora Holling, Präsidentin I. Einleitung 1 Der vollständige Bericht ist abrufbar unter www.rak-dus.de (Rubrik: Die Kammer/Veröffentlichungen). Die vergangenen Jahre waren geprägt vom Ringen um eine Reform und Erneuerung des anwaltlichen Berufsrechts. Zuvorderst sind hier zu nennen das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften sowie das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt. Im Berichtsjahr 2022 galt es, die beschlossenen Reformen in das Verwaltungshandeln der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu übertragen. Im Mittelpunkt stand dabei die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaften, die seit 1.8.2022 möglich ist. Gut 250 Anträge auf Zulassung als Berufsausübungsgesellschaft sind bei der Rechtsanwaltskammer bis zum Stichtag 1.11.2022 eingegangen. Dank einer guten Vorbereitung, aber vor allem dank des hohen Engagements der beteiligten Vorstandsmitglieder und Mitarbeitenden der Geschäftsstelle konnte bis Jahresende der Großteil der Anträge bereits abschließend bearbeitet werden. Nur in Einzelfällen wurden die neuen Möglichkeiten, die die BRAO im anwaltlichen Gesellschaftsrecht bietet, genutzt. Der Gesellschafterkreis beschränkte sich meist auf die seit jeher als „sozietätsfähig“ eingestuften Berufsgruppen. So waren gesellschaftsrechtliche Verbindungen mit einem beratenden Betriebswirt oder einem Universitätsprofessor die absoluten Ausnahmen. Fast alle Anträge betrafen zudem Berufsausübungsgesellschaften, bei denen nach § 59f Abs. 1 BRAO eine Zulassungspflicht besteht. Nur in einem Fall hat eine als GbR organisierte Kanzlei freiwillig die Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf beantragt. Das von vielen Seiten geforderte und für zugelassene Berufsausübungsgesellschaften zur Verfügung stehende Kanzlei-beA scheint keinen besonderen Anreiz für eine freiwillige Zulassung darzustellen. Sicherlich liegt dies auch an den vielfältigen Problemen, die den Betrieb des beA auch im Jahr 2022 kennzeichneten. Die kurzfristig angekündigten Updates und sonstigen Störungen im laufenden Betrieb treten dabei aufgrund der massiven Probleme beim Tausch der beA-Karten in den Hintergrund. Der Tausch der durch die Zertifizierungsstelle der BNotK ausgegebenen Karten war unumgänglich, da bei einem Teil der in Umlauf befindlichen Karten das fortgeschrittene Zertifikat für die Anmeldung am beA zum 8.9.2022 endete, im Übrigen endete die sicherheitstechnische Zulassung der bisherigen beA-Karten Signatur mit Ablauf des 31.12.2022. Es würde den Rahmen sprengen, an dieser Stelle die Probleme im Einzelnen zu beschreiben. Es bleibt jedoch zu konstatieren, dass der Tausch der beA-Karten durch die BNotK suboptimal gelaufen ist und die Arbeitsabläufe in vielen Kanzleien massiv beeinträchtigt hat. Wo es möglich war, habe ich persönlich und die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle zu helfen versucht. In vielen Fällen ist uns dies gelungen, was sicherlich auch auf meine nachdrücklichen Interventionen bei der BRAK zurückzuführen ist. Es bleibt zu hoffen, dass ein Lernprozess eingesetzt hat, um die Abläufe zu verbessern und doch noch eine breite Akzeptanz in der Kollegenschaft für das beA zu erzielen. Nach diesen wenigen einleitenden Bemerkungen erstatte ich wie folgt Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr: II. Die Tätigkeiten der Kammer Als eine der größten Kammern ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in besonderem Maße in die (Berufs-)Politik involviert. Der Kammervorstand und die Geschäftsführung bringen in Stellungnahmen ihren Sachverstand ein. Die „Mitgliederverwaltung“ und die Vorort-Betreuung des rechtsuchenden Publikums stellen weitere – und vielleicht noch wichtigere – Aufgaben dar. Hierauf gehe ich im Folgenden ein. 1. Entwicklung der Mitgliederzahlen im Kammerbezirk Düsseldorf Nachdem die Kammer im Jahr 2020 erstmalig seit vielen Jahren einen Mitgliederrückgang hinnehmen musste (-0,07%) konnte im Jahr 2022 wieder ein Anstieg von 2,38% verzeichnet werden. Dies ist allerdings auf den Sondereffekt zurückzuführen, dass seit dem 1.8.2022 Berufsausübungsgesellschaften eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer beantragen können und in bestimmten Fällen sogar müssen. Außerdem blieb es dabei, dass ein Mitgliederzuwachs bei den Syndikusrechtsanwältinnen/-anwälten zu verzeichnen ist. Weiterhin besteht dagegen der negative Trend bei den niedergelassenen Rechtsanwältinnen/-anwälten. 4 KammerMitteilungen RAK Düsseldorf 1/2023

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