Zuständigkeitskonzentrationen am OLG Hamm und OLG Köln sowie am LG Aachen
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung tritt heute am 01.07.2025 in Kraft. Außerdem tritt die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zusammenfassung der zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten zum 01.01.2026 in Kraft. Mit den beiden Rechtsverordnungen wird ein Vorhaben zur Schaffung neuer gerichtlicher Zuständigkeitskonzentrationen umgesetzt.
Das OLG Hamm wird neben der bereits bestehenden Spezialisierung für Verfahren zu Erneuerbaren Energien und Verbandsklagen zu einem landesweiten Kompetenzstandort für Verbraucherschutz-, Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsrecht ausgebaut. So übernimmt das OLG Hamm neben den bereits konzentrierten Verfahren nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (VDuG) nun auch Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Hinzu tritt die Zuständigkeit über Musterverfahrensanträge nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Auch ausgewählte Gefährdungstatbestände wie die Haftung nach dem Produkthaftungs- oder Umwelthaftungsgesetz sowie Ansprüche nach den §§ 2 und 3 des Haftpflichtgesetzes, §§ 25 bis 26 des Atomgesetzes, §§ 33, 53 und 54 des Luftverkehrsgesetzes, § 84 des Arzneimittelgesetzes, § 89 des Wasserhaushaltsgesetzes und § 114 des Bundesberggesetzes sind von der neuen Zuständigkeitskonzentration in Hamm erfasst. Daneben werden in Hamm in zweiter Instanz die Angelegenheiten der rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe konzentriert. Das gilt im Folgenden auch für alle zweitinstanzlichen berufsgerichtlichen Verfahren der Steuerberaterinnen, Steuerberater und Steuerbevollmächtigten.
Das OLG Köln wird über die bereits etablierte zweitinstanzliche Profilierung (u. a. im Bereich der Kommunikations- und Informationstechnologie sowie des Presserechts) hinaus eine weitere Spezialzuständigkeit im Bereich des Transportrechts übernehmen. Das LG Aachen wird in diesem Zuge in erster Instanz landesweit für Transportverfahren zuständig, soweit der internationale grenzüberschreitende Gütertransport auf der Straße oder auf der Schiene betroffen ist.
Die neuen Spezialsierungen tragen der zunehmenden Komplexität von Rechtsstreitigkeiten und der fortschreitenden Spezialisierung auch der Anwaltschaft Rechnung. Sie sorgen für eine hohe Qualität und Verlässlichkeit in der Rechtsprechung, die allen an diesen Verfahren beteiligten Professionen zugutekommen dürften.