Zusätzliche Ruhetage an Ostern

Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am vergangenen Montag beschlossen, dass der Gründonnerstag (01.04.2021) und der Karsamstag (03.04.2021) einmalig als Ruhetage definiert werden. In dem Beschluss vom 22.03.2021 wird angekündigt, dass der Bund hierzu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen wird.

Was genau mit den „Ruhetagen“ rechtlich gemeint ist, ist derzeit noch nicht klar. Der angekündigte Entwurf einer gesetzlichen Regelung liegt noch nicht vor. Nach Äußerungen der Bundeskanzlerin in der an die Videokonferenz anschließenden Pressekonferenz ist zu vermuten, dass die beiden Tage wie Sonn- und Feiertage behandelt werden sollen. Sobald die gesetzliche Regelung bekannt ist, werden wir hierüber auf unserer Homepage (www.rak-dus.de) in der Rubrik News berichten. Dies gilt auch für die sonstigen Regelungen, die für die anwaltliche Berufsausübung von Bedeutung sind.



© 2024 Rechtsanwaltskammer Düsseldorf     Impressum     Datenschutz    interner Bereich      developed by E-MEDIAD GmbH