Zur finanziellen Situation der Kammer – „Kostenscreening“ zeigt große Erfolge – Von RA Dr. Philipp Voet van Vormizeele (Schatzmeister)

I. Einleitung

Am 2.5.2017 habe ich das Amt des Schatzmeisters der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf von der jetzigen Präsidentin der Kammer RAin Leonora Holling übernommen. Oberstes Gebot der Arbeit des Schatzmeisters ist es, die ordnungsgemäße Verwendung der von den Mitgliedern in Form ihrer Mitgliederbeiträge zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zu gewährleisten. Ich habe deshalb die von meiner Vorgängerin seit dem Wechsel an der Spitze der Geschäftsführung Ende 2015 begonnene Haushalskonsolidierung konsequent fortgesetzt. Bei der Analyse durch ein umfassendes „Kostenscreening“ ist aufgefallen, dass insbesondere auf der Ausgabenseite strukturelle Defizite bestanden haben. Diese strukturellen Defizite konnten vollständig abgebaut werden.

 

II. Verwaltungskosten

In der Haushaltsposition Verwaltungskosten sind alle Ausgaben zusammengefasst, die für die Arbeit der Geschäftsstelle benötigt werden. Die Ausgaben betreffen neben dem Büromaterial vor allem die EDV- und Telekommunikationsausstattung sowie Porto und Fachliteratur. Im Abschluss für das Jahr 2015 mussten Verwaltungskosten von 245.580,62 € verbucht werden. Durch das Kostenscreening wurde jede (!) Ausgabe zu dieser Haushaltsposition auf den Prüfstand gestellt. Nicht (mehr) benötigte Anschaffungen wurden eingestellt und bei benötigten Anschaffungen nach günstigeren Alternativen gesucht. So ist es gelungen die Verwaltungskosten zum 31.12.2020 um 44,05% auf nur noch 137.408,08 € zu senken. In den Jahren 2016 bis 2020 konnten insgesamt im Vergleich zum Referenzjahr 2015 Einsparungen von 332.231 € realisiert werden.

 

III. KammerMitteilungen

Die Ausgaben der KammerMitteilungen waren immer mal wieder Gegenstand der Aussprache in der Kammerversammlung. Dies haben der Kammervorstand und die Geschäftsstelle zum Anlass genommen, auch die Ausgaben für die KammerMitteilungen einer Überprüfung zu unterziehen. Dabei ist unstreitig, dass die Kammer ein offizielles Medium benötigt, um ihre Mitglieder informieren zu können. Auch die Qualität der KammerMitteilungen stand nie in Frage. Allerdings hat sich der Umfang der KammerMitteilungen immer mehr vergrößert. Selbstverständlich hat dies zu einer stetigen Kostensteigerung geführt. Es galt, bei gleichbleibender Qualität den Umfang der Zeitschrift zu reduzieren. Die KammerMitteilungen konzentrieren sich deshalb nach einer Revision im Jahr 2016 wieder auf berufsrechtliche Themen und Informationen, die für unsere Mitglieder wesentlich sind. Zudem gibt es seit Heft 3/2020 die KammerMitteilungen nur noch digital. Durch diese Maßnahmen ist es gelungen, die Ausgaben von 95.440,53 € im Jahr 2015 um 61,07% auf 37.151,00 € im Jahr 2020 zu senken. In den Jahren 2016 bis 2020 konnten insgesamt im Vergleich zum Referenzjahr 2015 Einsparungen von 189.372,30 € realisiert werden.

 

IV. Anwaltsgericht

Mit dem Umbau der alten Geschäftsstelle in der Scheibenstraße 17 zu Veranstaltungsräumen ergab sich Anfang 2017 die Möglichkeit, die Geschäftsstelle des Anwaltsgerichts in eigenen Räumen der Rechtsanwaltskammer unterzubringen. Ebenfalls konnte aufgrund der Rückkehr einer Mitarbeiterin aus der Elternzeit die Geschäftsstelle mit eigenem Personal besetzt werden. Zuvor war die Geschäftsstelle des Anwaltsgerichts über 30 Jahr beim OLG Düsseldorf angesiedelt. Hierfür zahlte die Kammer Miete und Personalkosten zur Überlassung einer Geschäftsstellenmitarbeiterin des OLG Düsseldorf. Die Kosten für das Anwaltsgericht betrugen 2015 deshalb 56.543,95 €. Diese konnten durch die zuvor geschilderte Umgestaltung um 64,6% auf 20.018,63 € im Jahr 2020 reduziert werden. Die Einsparungen betrugen im Vergleich zum Referenzjahr 2015 bis Ende 2020 insgesamt 115.822,83 €.

 

V. Reisekosten Mitarbeiter

Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle gehen äußert sorgsam mit Ausgaben für Geschäftsreisen um. Dies betrifft sowohl die Auswahl der auswärtigen Termine, die wahrgenommen werden, als auch die Nutzung von Sparpreisen bei öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Reisekosten der Mitarbeiter konnten deshalb von 2015 (20.305,99 €) bis 2019 um 70,94% auf 5.900,36 € gesenkt werden. Bezieht man das in dieser Hinsicht besondere Corona-Jahr 2020 mit ein, realisierten sich Einsparungen von 2016 bis 2020 im Vergleich zum Referenzjahr 2015 von 63.711,16 €.

 

VI. Öffentlichkeitsarbeit

Die Haushaltsposition Öffentlichkeitsarbeit ist insgesamt nicht besonders bedeutend im Vergleich zum Gesamtvolumen des Haushaltes. Umso erfreulicher ist es, dass auch hier signifikante Einsparungen gelungen sind. Dies ist besonders bemerkenswert, da in den letzten Jahren die Kammerhomepage sowie die Kanzlei- und Stellenbörse neue gestaltet wurden. Die Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit betrugen 2015 noch 27.076,96 €. Diese konnten bis 2020 um 64,46% auf 9.624,25 € gesenkt werden. Trotz der erwähnten Neugestaltungen konnten in den Jahren 2016 bis 2020 im Vergleich zum Referenzjahr 2020 Einsparungen von 54.059,75 € erzielt werden.

 

VII. Entschädigungen Präsidium

Das Präsidium wurde bereits durch Beschluss des Vorstandes vom 12.5.2015 von neun Mitgliedern auf acht verkleinert. Außerdem beschloss der Vorstand einstimmig am 17.7.2013 der Kammerversammlung zu empfehlen, die monatliche Entschädigungszahlung für die Vizepräsidenten und den Schriftführer von 1.500,00 € auf 1.200,00 € zu senken sowie für repräsentative Veranstaltungen der Rechtsanwaltskammer kein Sitzungsgeld zu zahlen. Dieser Empfehlung ist die Kammerversammlung am 30.4.2014 einstimmig gefolgt. Durch Beschluss des Vorstandes vom 20.5.2015 erhält der Schriftführer keine monatliche Aufwandsentschädigung mehr. Allein diese Maßnahmen haben zu einer Reduzierung der Aufwandsentschädigungen der Präsidiumsmitglieder, die im Referenzjahr 2015 82.500,00 € betrugen, von 11,3% auf 73.180,62 € im Jahr 2020 geführt. Die Gesamteinsparungen von 2016 bis 2020 betragen 43.121.36 €.

 

VIII. Fazit

Die seit 2016 durchgeführte umfassende Überprüfung des Haushaltes war bisher ein großer Erfolg. Allein bei den dargestellten Haushaltspositionen konnten in den Jahren 2016 bis 2020 im Vergleich zum Referenzjahr 2015 Einsparungen von insgesamt 798.318,40 € realisiert werden. Dies ist Ansporn für Präsidium, Vorstand und Geschäftsführung, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen. Ein Ziel ist dabei, freiwerdende Ressourcen an unsere Mitglieder weiter zu geben. So hat der Vorstand in seiner Sitzung am 17.2.2021 zum Beispiel beschlossen, die Prüfungsgebühren bei der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten (bisher 35,00 € für die Zwischenprüfung und 125,00 € für die Abschlussprüfung) abzuschaffen. Wir werden auch in Zukunft eruieren, inwieweit darüberhinausgehende finanzielle Entlastungen für unsere Mitglieder möglich sind.