Zulassungspflicht für PartG mbB ab 01.08.2022

Nach der sog. großen BRAO-Reform sind Partnerschaftsgesellschaften mbB aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung ab dem 01.08.2022 zulassungspflichtig. Vor diesem Hintergrund erhalten alle im Kammerbezirk ansässigen Partnerschaftsgesellschaften mbB in den nächsten Tagen Post von der Rechtsanwaltskammer. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das dortige Schreiben verwiesen. Das Zulassungsformular für inländische Berufsausübungsgesellschaften, das auch für die PartG mbB zu verwenden ist, finden Sie hier.

Nach der Übergangsregelung des § 209a Abs. 2 BRAO n.F. muss die Zulassung bis zum 01.11.2022 beantragt werden. Bis zur Entscheidung der zuständigen Rechtsanwaltskammer über den Antrag auf Zulassung stehen der Berufsausübungsgesellschaft die Befugnisse nach den §§ 59k und 59l zu.