Zustellung von Asylentscheidungen des BAMF

Das BAMF hat in einem weiteren Schreiben über die angepasste Handhabung bei der Zustellung von Asylentscheidungen informiert:

„Die Außenstellen des Bundesamtes haben […] Verfahren entwickelt, um zu gewährleisten, dass Rechtsbehelfe fristgemäß eingelegt werden können. Ab dem 11.05.2020 werden nunmehr Bescheide zu sämtlichen Entscheidungsarten des Bundesamtes wieder regelmäßig zugestellt. Dabei werden auch jene Bescheide, bei denen in den vergangenen Wochen lagebedingt von einer zeitnahen Zustellung abgesehen wurde, sukzessive innerhalb der kommenden Wochen ausgehändigt. Eine Ausnahme bleibt dabei bestehen: Ablehnende sowie teilablehnende Bescheide an Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich in einer unter Quarantäne stehenden Aufnahmeeinrichtung befinden, werden jeweils noch nicht zugestellt. Verfahren, in denen lediglich Art. 16a GG abgelehnt wurde, sind von dieser Ausnahme jedoch nicht betroffen. Das Bundesamt strebt zudem an, zeitnah und unter Beachtung sämtlicher Infektionsschutzmaßnahmen die Asylverfahrensberatung wiederaufzunehmen sowie die Anzahl der Asylanhörungen sukzessive zu erhöhen.“