Wichtige Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr beim Arbeitsgericht Krefeld – Versand des gerichtlichen Schriftverkehrs über beA

Ab dem 01.02.2021 wird der an die Anwaltschaft gerichtete, beim Arbeitsgericht Krefeld ausgehende Schriftverkehr in allen Prozessakten elektronisch an das jeweilige besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versendet. Dementsprechend werden gemäß § 174 Abs. 3 ZPO auch Zustellungen gegen elektronisches Empfangskenntnis vorgenommen.

Eine zusätzliche postalische Übersendung oder Übermittlung per Telefax wird dann grundsätzlich nicht mehr erfolgen.

Nähe Informationen erhalten Sie hier.