Verlängerung der Corona-Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für coronabedingt von Schließungen und Beschränkungen betroffene Unternehmen und Soloselbstständige. Die Förderung wird als Überbrückungshilfe III Plus vom 01.07.2021 bis zum 30.09.2021 fortgesetzt. Neu ist die Gewährung einer Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für insolvenzabwendende Restrukturierungen von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit. Die Neustarthilfe für Soloselbständige wird verlängert und erhöht. Die Antragstellung erfolgt – nach Aktualisierung des Programms – über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bittet darum, im Hinblick auf die Abschlagszahlungen zur auslaufenden Überbrückungshilfe III auf folgendes hinzuweisen:

Bei der Überbrückungshilfe III Plus werden auch weiterhin Abschlagszahlungen geleistet. Da am 30.06.2021 der Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III endet, werden nach diesem Datum auch die Abschlagszahlungen eingestellt. Anträge auf Überbrückungshilfe III können über das Programmende hinaus noch bis zum 31.08.2021 gestellt werden, auf diese werden dann aber keine Abschläge mehr gezahlt. Sollten Unternehmen noch dringend Abschlagszahlungen benötigen, ist der Antrag auf Überbrückungshilfe III rechtzeitig bis zum 30.06.2021 zu stellen.