Update zur Corona-Schutzimpfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Am 26.02.2021 hatten wir berichtet, dass Personen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ein Impfangebot gegen das Coronavirus erhalten. Zu dieser Gruppe zählen nach einer Festlegung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW auch Betreuungsrichterinnen und Betreuungsrichter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. In einem gemeinsamen Schreiben vom 26.02.2021 an den Minister der Justiz NRW Peter Biesenbach haben die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Köln und Hamm sich dafür eingesetzt, dass auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Rahmen ihrer Berufsausübung regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, ab sofort ein Impfangebot gemacht wird. Der Minister der Justiz NRW Peter Biesenbach hat sich diesem Anliegen angeschlossen. Er ist der Ansicht, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die im Betreuungsrecht als Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger oder aufgrund einer Mandatierung regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung höchster Priorität haben. Er hat sich deshalb mit Schreiben vom 18.03.2021 an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW Karl-Josef Laumann gewandt und um Bestätigung gebeten, dass die Impfpriorisierung der Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sowie der im Betreuungsrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestätigt wird. Soweit eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vorliegt, werden wir hierüber selbstverständlich berichten.