18.01.2023
Update – Umfrage des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat darüber informiert, dass die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung des Bundeszentralamts für Steuern zum Zwecke der Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgren-zungsaufzeichnungsverordnung bis zum 28. Februar 2023 verlängert wurde. Wir verweisen insoweit auch noch einmal auf die Meldung auf unserer Homepage vom 15.11.2022. Diese finden Sie hier.
Zur Umfrage gelangen Sie hier.
Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 25 bis 30 Minuten.