„Update Überbrückungshilfe – Tutorial für die Registrierung der Rechtsanwältinnen/e“
Seit dem 10.08.2020 können Rechtsanwältinnen/e für ihre von der Coronapandemie betroffenen Mandanten über die digitale Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die sog. Überbrückungsanträge stellen. Dafür ist zunächst eine Anmeldung und Registrierung der beantragenden Rechtsanwältinnen/e auf dieser Plattform über das PIN-Verfahren erforderlich. Um den Registrierungs- und Antragsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Tutorial zur Verfügung, in welchem die notwendigen Schritte beschrieben werden. Dieses finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://brak.de/corona/#Überbrückungshilfe.