Update: Pandemieplanung der Justiz

Der Präsident des OLG Düsseldorf hat mitgeteilt, dass er sich mit der Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm und dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln dahingehend abgestimmt hat, dass angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens die Aufrechterhaltung der Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden im bisherigen Umfang im Wege des Hausrechts empfohlen wird, sofern nicht die örtlichen Verhältnisse eine andere Handhabung nahelegen.

Für das OLG Düsseldorf wird die Anordnung der Maskenpflicht zunächst bis zum 30.04.2022 bestehen bleiben.