Update: Pandemieplanung der Justiz

Das Justizministerium NRW hat mitgeteilt, dass zur Gewährleistung eines umfassenden Infektionsschutzes der Zugang zu Gerichtsgebäuden für ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Hinblick auf die 3G-Nachweispflicht beschränkt werden kann. Dies gilt jedoch nicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und das rechtssuchende Publikum. Hier ist der Zugang zu den Gerichtsgebäuden weiterhin auch ohne 3G-Nachweis zu gestatten.



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