Update: Pandemieplanung der Justiz

Aufgrund der deutlich rückläufigen Infektionszahlen und der fortschreitenden Impfkampagne sieht das Ministerium der Justiz NRW in seinem Erlass vom 29.06.2021 ab dem 01.07.2021 eine schrittweise Rückkehr zum regulären Dienstbetrieb bei den Gerichten vor. Der Sitzungsbetrieb soll soweit wie möglich in den Regelbetrieb zurückgeführt werden. Einer Beschränkung von Terminen und Verhandlungen in Präsenz bedürfe es nicht mehr. Gleichwohl bietet es sich nach wie vor nach Ansicht des Ministeriums der Justiz an, von den Möglichkeiten der Kontaktreduzierung (z.B. Durchführung von Gerichtsverhandlungen mittels Videotechnik, schriftliche Verfahren) auch weiterhin Gebrauch zu machen. Auch der Zugang zu den Gerichts- und Behördengebäuden ist im Rahmen der Widmung und unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen wieder zu gewährleisten.