Update: Informationen der BRAK zum Umgang mit dem Coronavirus
Die BRAK hat weitere Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise veröffentlicht.
Insbesondere hat die BRAK Informationen zu steuerlichen Maßnahmen zur Hilfe für vom Coronavirus betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte veröffentlicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können steuerliche Erleichterungen bei den für sie zuständigen Finanzämtern beantragen, wenn sie vom Coronavirus wirtschaftlich besonders betroffen sind. Es werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Es ist wichtig, dass sich betroffene Kolleginnen und Kollegen mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen. Die vollständigen Hinweise der BRAK zu diesem Thema finden Sie hier.
In diesem Zusammenhang dürfen wir auch auf das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020 hinweisen. Dieses finden Sie hier.
Gerade kleine Kanzleien werden in den nächsten Wochen um ihr Überleben kämpfen müssen, daher appelliert der BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels nachdrücklich an Bund und Länder:
„Das Überleben von Kanzleien muss jetzt sichergestellt werden. Wir fordern daher schnelle und unbürokratische Liquiditätssicherstellung für die Anwaltschaft Soweit Länder gerade über Maßnahmenpakete beraten oder sie bereits auf den Weg bringen, darf die Anwaltschaft nicht vergessen werden. Sie ist ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtsstaates.“
Die vollständige Pressemitteilung der BRAK zu dieser Forderung finden Sie hier.
Zudem hat sich der BRAK-Präsident in einem offenen Brief an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht gewandt. In diesem Brief bietet er im Namen der Anwaltschaft die Unterstützung bei notwendigen Maßnahmenpaketen und eiligen Gesetzgebungsvorhaben an. Den offenen Brief finden Sie hier.
Weitere Informationen der BRAK finden Sie auf der Sonderseite www.brak.de/die-brak/coronavirus, die ständig erweitert und aktualisiert wird.