Update Corona-Krise

Auch zahlreiche Anwaltskanzleien leiden unter der Corona-Krise und sind auf die Soforthilfen des Bundes und des Landes NRW angewiesen. Dabei wurde der Rechtsanwaltskammer mehrfach mitgeteilt, dass für Anwaltskanzleien es schwierig sei, die Antragsvoraussetzungen nachzuweisen. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Herbert P. Schons hat sich deshalb heute mit einem Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet, den Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart und den Justizminister Peter Biesenbach gewandt und um Überarbeitung der Antragsvoraussetzungen gebeten, damit die Besonderheiten des Anwaltsberufs berücksichtigt werden. Das Schreiben finden Sie hier.

Auf Bundesebene hatte der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Ulrich Wessels das Thema bereits aufgegriffen und sich mit einem Schreiben an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gewandt. Das Schreiben des BRAK-Präsidenten finden Sie hier.

Die Rechtsanwaltskammer hat eine Mitteilung zu Fristverlängerungsanträgen beim Landgericht Lüneburg und dem Amtsgericht Winsen (Luhe) erreicht. Die Zivilkammern und Zivilrichter der genannten Gerichte weisen darauf hin, dass Fristverlängerungsanträgen, sofern die Frist vor Antragstellung noch nicht abgelaufen war, aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis einschließlich zum 30.04.2020 stattgegeben wird. Eine schriftliche Mitteilung über die Fristverlängerung wird nicht erfolgen. Es wird gebeten, von telefonischen Nachfragen abzusehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Notfristen, Fristen im schriftlichen Verfahren gem. § 128 Abs. 2 ZPO, Fristen für nachgelassene Schriftsätze, die in der mündlichen Verhandlung gesetzt wurden, Fristen in Verfahren betreffend den Erlass einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests, Fristen in Verfahren betreffend die Einstellung der Zwangsvollstreckung, Fristverlängerungen zu Gunsten des Berufungsklägers in Berufungssachen, wiederholte Fristverlängerungsanträge, sofern die Einwilligung des Gegners nicht anwaltlich versichert wird und FamFG-Verfahren.

Eine Übersicht über Verlautbarungen aus der Justiz sortiert nach Bundesland stellt die Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de zur Verfügung.

Sie haben in der vergangenen Zeit zahlreiche Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise per Newsletter erhalten, die ebenfalls auf der Internetseite der Kammer unter „News“ veröffentlicht wurden. Um die Anzahl der Newsletter nicht zu sehr anschwellen zu lassen, werden aktuelle Neuigkeiten zunächst nur auf der Internetseite unter „News“ veröffentlicht werden und einmal wöchentlich eine Zusammenfassung der Meldungen per Newsletter versandt werden, es sei denn, es handelt sich um eilige Mitteilungen. Wir bitten dies zu beachten und empfehlen Ihnen, sich regelmäßig auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer unter www.rak-dus.de und überregional auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de zu informieren.



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