Update: Corona-Impfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erhalten als Personen „erhöhter Priorität“ ein Impfangebot (vgl. Meldung vom 26.02.2021). Dies entspricht der dritten Gruppe. Allerdings erhält diese Gruppe in Nordrhein-Westfalen – wie auch in den anderen Ländern – noch kein Impfangebot, so dass noch keine Impfung aufgrund der Berufstätigkeit möglich ist. Wann der dritten Gruppe ein Impfangebot gemacht werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf klärt gerade mit den Ministerien, ob neben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auch deren nicht-anwaltlichen Mitarbeiter/in der dritten Gruppe aufgrund der Regelung des § 4 Nr. 4 der Coronavirus-Impfverordnung zuzuordnen sind und ein priorisiertes Impfangebot erhalten.

Ebenfalls wird mit den Ministerien durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf derzeit geklärt, ob die Rechtsanwaltskammern – wie in Berlin – Impfcodes an ihre Mitglieder verteilen können, sobald die Impfungen der dritten Gruppe beginnen. Die Situation in NRW ist allerdings mit der in Berlin nicht vergleichbar. In Berlin ist lediglich eine Gesundheitsverwaltung zuständig, während in NRW die kreisfreien Städte und Landkreise für die Terminvergabe zuständig sind. Wir gehen derzeit davon aus, dass zum Nachweis der Zugehörigkeit zur dritten Gruppe die Vorlage des Anwaltsausweises ausreichend ist.

Weiter bemüht sich die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf derzeit, bei den Ministerien für bestimmte Rechtsgebiete eine höhere Priorisierung zu erreichen. Zu nennen sind hier insbesondere die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die aufgrund ihrer Tätigkeit Kontakte nur bedingt oder gar nicht vermeiden können. Strafverteidiger müssen auch weiterhin ihre Mandanten in der JVA oder in Kliniken aufsuchen. Im Asylrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen auch weiterhin ihre Mandanten in Sammelunterkünften aufsuchen. Letztlich sind Insolvenzverwalter verpflichtet, mit dem Schuldner persönlich in Kontakt zu treten. Hinsichtlich einer Priorisierung der im Betreuungsrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat sich auf Anregung der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Köln und Hamm der Minister der Justiz Biesenbach bereits mit einer entsprechenden Forderung an das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gewandt (vgl. Meldung vom 25.03.2021).