Update beA
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
schon Sokrates bemerkte: „Ich weiß, dass ich nicht weiß.“ Mit seiner Aussage behauptete Sokrates zwar nicht, dass er nichts wisse. Er hinterfragt jedoch das, was man zu wissen meint. Eine naheliegende Analogie zum geplanten beA-Start am 03.09.2018 mag jeder selbst ziehen.
Fest steht jedenfalls, dass am kommenden Wochenende das beA-System nicht zum Download der Client-Security und zur Erstregistrierung zur Verfügung steht. Nunmehr hat die BRAK heute um 08:42 Uhr die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf darüber informiert, dass auch heute zwischen 07:00 Uhr und 17:00 Uhr die beA-Startseite nicht erreichbar sein wird. In dieser Zeit wird auch das Rechtsanwaltsregister nicht zur Verfügung stehen, ein Download der Client-Security und die Erstanmeldung werden leider ebenfalls nicht möglich sein.
Nach Angabe der BRAK handelt es sich um ein Routine-Update der EGVP-Komponenten, die als Standard-Komponenten auch in das beA-System eingebunden sind. Nach eigener Angabe hat sich die BRAK entschieden, trotz des unglücklichen Zeitpunktes dieses Sicherheits-Update ebenfalls vorzunehmen, damit mit dem Start des beA-Systems am kommenden Montag, dem 03.09.2018, alle relevanten Updates eingespielt sind. Die BRAK bittet, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Sobald das System wieder zur Verfügung steht, wird hierüber auf der Informationsseite www.bea.brak.de berichtet.
Aufgrund der Mitteilungen der BRAK wissen Sie somit, dass Ihnen nur noch der morgige Tag zur Verfügung steht, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass Sie am kommenden Montag Ihrer passiven Nutzungspflicht nachkommen können. Soweit Sie die entsprechenden Maßnahmen noch nicht ergriffen haben, möchte ich Sie auf meine Mitteilung vom 22.08.2018 verweisen, in der alle notwendigen Maßnahmen dargestellt sind (www.rak-dus.de/bea-2/). Eine weitere Möglichkeit, wie Sie sich fit für das beA machen können, finden Sie hier.
Leider muss ich auch auf die Brisanz insoweit nochmals besonders hinweisen, als das Gerücht umgeht, dass die Gerichte pünktlich zum 03.09.2018 beabsichtigen, ihre Zustellungen über das beA vorzunehmen.
Im eigenen Interesse bitte ich also alles daran zu setzen, dass Sie am 03.09.2018 empfangsbereit sind und jedenfalls Ihrerseits alles getan haben, um Ihren Pflichten nachzukommen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihr
Herbert P. Schons
Präsident