Update: Abschlussprüfung 2020/Gewährung um Lernzeit für die Auszubildenden

Sicherlich stellvertretend für alle Berufsschulen in unserem Kammerbezirk hat sich die Schulleiterin des Max-Weber-Berufskollegs in Düsseldorf mit Schreiben vom 24.03.2020 an die Ausbilderinnen und Ausbilder der Rechtsanwaltsfachangestellten gewandt und um Bereitstellung von Lernzeit für die Auszubildenden gebeten. Das Schreiben der Schulleiterin des Max-Weber-Berufskollegs, Frau Sabine von Zedlitz, finden Sie hier.

Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf unterstützt ausdrücklich das Anliegen, den Auszubildenden zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ausreichend Lernzeit zu gewähren. Zwar entfällt die Freistellungspflicht des Ausbildungsbetriebes nach § 15 BBiG, wenn die Berufsschule geschlossen hat, so dass Auszubildende dann grundsätzlich im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen haben. Wird der Unterricht jedoch anderweitig (z.B. durch Online-Angebote) aufrechterhalten, muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden dafür in dem selben zeitlichen Umfang freistellen, wie für den eigentlichen Berufsschulunterricht. Auszubildende können dann in geschützter Atmosphäre die theoretischen Ausbildungsinhalte erarbeiten oder von Ausbildenden verpflichtet werden, sich den Lernstoff zu Hause – unter Anrechnung auf die betriebliche Ausbildungszeit – anzueignen. Dies kann selbstverständlich auch vom Ausbilder kontrolliert werden.