Umfrage zum Aufwand im Hinblick auf das Transparenzregister

Das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt derzeit den Aufwand, der bei juristischen Personen zur Ermittlung ihrer wirtschaftlich Berechtigten und deren Eintragung in das Transparenzregister anfallen. Das Statistische Bundesamt möchte dabei den bürokratischen Aufwand der Verpflichteten (Rechtsanwälte, § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG) ermitteln, der durch die neuen gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 10 ff. GwG i.V.m. dem Transparenzregister (§§ 18 ff. GwG) entsteht.

Die Teilnahme an der Befragung wird ca. 10 Minuten dauern und ist bis zum 12.07.2024 unter folgendem Link möglich:

https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz