Umfrage des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen zum Zwecke der Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung eine Befragung gestartet und bittet um Unterstützung.

In der Befragung werden Sie um eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage Ihrer Erfahrungen gebeten. Genaue Fallzahlen werden nicht benötigt.

Die Beantwortung der Fragen dauert in etwa 25 bis 30 Minuten.

Um Teilnahme bis zum 31. Januar 2023 wird gebeten.

Zur Umfrage gelangen Sie hier.

Falls Sie Fragen zu der Umfrage haben, können Sie sich unter der vom BZSt bereitgestellten E-Mail-Adresse melden: ed.dn1733177862ub.ts1733177862zb@gn1733177862uztea1733177862hcsba1733177862neglo1733177862fsezt1733177862eseg1733177862.