Start des elektronischen Nachprüfungsmoduls für NRW

Am 11. Februar 2020 startet in Nordrhein-Westfalen ein neues elektronisches Nachprüfungsmodul.

Dies ist ein weiterer Schritt der Digitalisierung des Vergabeprozesses. Er setzt die elektronischen Wege des Vergabeprozesses für Nachprüfungsverfahren fort und vernetzt digitale Arbeitswege innerhalb der Verwaltung und zwischen Verwaltung und Justiz. Der digitale Weg stärkt die Rechtssicherheit, verkürzt die Zeit für die Aktenübersendung erheblich und bietet durch den papierlosen Weg ökologische und auch wirtschaftliche Vorteile.

Mit dem neuen Modul können in Nachprüfungsverfahren die Vergabe- und Angebotsunterlagen elektronisch von der Vergabestelle an die Vergabekammern und von dort auch dem Vergabesenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf zur Verfügung gestellt werden. Das Nachprüfungsmodul ist ein digitaler Ansichtsraum. Die Unterlagen können darin nicht verändert oder bearbeitet werden. Vergabestellen, die die Module Vergabemarktplatz oder Vergabemanagementsystem des Vergabeportals NRW nutzen oder auf dem Vergabeportal NRW angemeldet sind, können das Nachprüfungsmodul einsetzen.

Einzelheiten zur Anwendung können dem Leitfaden entnommen werden.

 



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