Spezialzuständigkeit des LG Düsseldorf im Bereich M&A

Seit dem 01.01.2022 ist am Landgericht Düsseldorf eine Spezialkammer eingerichtet, die ausschließlich mit Streitigkeiten aus Transaktionen im Unternehmensbereich (Mergers & Acquisitions) betraut ist. Diese Zuständigkeitskonzentration für ganz Nordrhein-Westfalen führt zu einer gebündelten richterlichen Kompetenz. Dadurch wird ein Höchstmaß an Flexibilität in der Verhandlungsgestaltung unter modernen Verhandlungsbedingungen gewährleistet. Weitere Einzelheiten können Sie der Pressemitteilung des Landgerichts Düsseldorf entnehmen, diese finden Sie hier.