Sozialschutz-Paket II – Verkündung im Bundesgesetzblatt

Das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) wurde am 28.05.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am darauffolgenden Tag, den 29.05.2020, in Kraft getreten.

Das Sozialschutz-Paket II enthält u.a. Neuregelungen, um die Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit auch während der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten. So wird – befristet bis zum 01.01.2021 – im ArbGG und im SGG vorübergehend die Möglichkeit geschaffen, dass ehrenamtliche Richter der mündlichen Verhandlung mittels zeitgleicher Übertragung in Bild und Ton von einem anderen Ort aus als dem Gericht beiwohnen bzw. teilnehmen können, wenn ihnen das persönliche Erscheinen an der Gerichtsstelle aufgrund der epidemischen Lage unzumutbar ist. Zudem soll von der Möglichkeit der Nutzung von Videokonferenzen nach § 128a ZPO im Arbeitsgerichtsverfahren und nach § 11Da SGG im Sozialgerichtsverfahren Gebrauch gemacht werden. Das Gericht soll diese Form der Teilnahme während einer epidemischen Lage gestatten.

Die BRAK hatte mit Präsidentenschreiben vom 16.04.2020 zu den vorgesehenen Änderungen im ArbGG und SGG Stellung genommen (siehe BRAK-Nr. 142/2020 v. 14.04.2020). Erfreulicherweise wurden viele Anregungen und Bedenken der BRAK berücksichtigt.