Sendungsprioritäten über das beA
Das Ministerium der Justiz NRW hat mitgeteilt, dass es bei dem Versand von Nachrichten über das beA an die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen zu einer ganz erheblichen Fehlnutzung der Sendungsprioritäten zum Bereitschaftsdienst kommt. Dies führe zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand außerhalb der regulären Dienstzeiten für die im Bereitschaftsdienst tätigen Mitarbeitenden, welche diese Eingänge sichten und zuordnen müssen. Das Ministerium weist darauf hin, dass die inkorrekte Nutzung von Sendungsprioritäten nicht zu einer beschleunigten Bearbeitung der Eingänge führt. Im Gegenteil wird die konkrete Zuordnung zunächst erschwert. Für eilbedürftige Nachrichten, die im regulären Dienstbetrieb der Gerichte zu bearbeiten sind, steht als weitaus zielführende Möglichkeit die Sendungspriorität „Eilt“ zur Verfügung. Das Ministerium bittet zur Vermeidung der zusätzlichen Arbeit darum, dass ausschließlich Nachrichten, die durch den Bereitschaftsdienst der Gerichte zu bearbeiten sind, mit einer Sendungspriorität des Bereitschaftsdienstes zu versehen sind.