Schlussfolgerungen des Rates zu KI in der Justiz

Der Rat der EU hat Ende 2024 seine Beurteilungen des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der Justiz in Schlussfolgerungen veröffentlicht. Er formuliert darin konkrete Ersuchen an die Kommission und die Mitgliedstaaten. Der Rat betont, dass künstliche Intelligenz im Justizbereich stets und uneingeschränkt im Einklang mit den EU-Grundrechten erfolgen muss, dies schließe das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires, öffentliches Verfahren, sowie die Unschuldsvermutung und Verteidigerrechte mit ein. Die Letztentscheidung müsste dabei stets eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit bleiben. Der Einsatz von KI sei in diesem Kontext hochriskant und müsse daher strengen Anforderungen unterliegen. Die Kommission wird gebeten, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des AI Acts zu unterstützen und weiterhin die Möglichkeiten von KI, auch mittels der Förderung einer angemessenen Finanzierung der Forschung, Entwicklung und Nutzung von KI in der Justiz zu erforschen. Der Rat appelliert explizit an die Mitgliedstaaten, die Unterstützung für und Zusammenarbeit mit auch den Angehörigen der Rechtsberufe zu fördern. Es muss sichergestellt werden, dass alle Angehörigen von Rechtsberufen, welche KI nutzen, auch über die erforderliche Kompetenz verfügen und entsprechend sensibilisiert sind.

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