26.08.2024
Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschafshilfen
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die verlängerte Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen zum 30.09.2024 endet. Bund und Länder haben sich auf diesen Termin als finalen Endtermin zur Einreichung der Schlussabrechnungen im digitalen Antragsprotal geeinigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bedankt sich bei den prüfenden Dritten, die den Schlussabrechnungsantrag für ihre Mandantinnen und Mandanten bereits eingereicht haben. Diejenigen, bei denen die Einrechnung noch aussteht, ruft das BMWK auf, diese bis zum 30.09.2024 einzureichen.