Scharfe Kritik der BRAK am Geldwäschepaket der EU-Kommission

Die BRAK hat in einer Pressemitteilung vom 15.10.2021 scharfe Kritik am Geldwäschepaket der Europäischen Kommission geäußert. Die BRAK betont, dass eine Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung nicht passieren darf und der Schutz des Berufsgeheimnisses gewahrt werden muss. Die BRAK weist ein weiteres Mal darauf hin, dass man das Ziel der Geldwäschebekämpfung uneingeschränkt unterstütze. Allerdings hegt die BRAK, wie bereits in einer Stellungnahme Anfang September geäußert, tiefgreifende rechtsstaatliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des neuen Geldwäschepakets auf die Selbstverwaltung. Die vorgesehene Einrichtung einer EU-Aufsichtsbehörde mit Befugnissen auch im Nichtfinanzsektor und nationaler Stellen zur Beaufsichtigung der Selbstverwaltung stellt nach Ansicht der BRAK eine nicht hinnehmbare Durchbrechung des Prinzips der Selbstverwaltung in Deutschland dar. Die vollständige Pressemitteilung der BRAK finden Sie hier.