Sammelanderkonten weiter unter Druck

Ende 2022 /Anfang 2023 könnte es zu einer neuen Kündigungswelle bei Sammelanderkonten kommen. Grund hierfür sind die von den Banken zu erfüllenden Common Reporting Standards (CRS). Der CRS ist ein vom OECD im Jahr 2014 geschaffenes internationales Verfahren zum Austausch von Finanzkonteninformationen mit dem Ziel, grenzüberschreitende Sachverhalte aufzudecken und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Nach dem geänderten CRS/FATCA-Anwendungsschreiben des BMF v. 15.06.2022, dessen Regelungen am 01.01.2023 in Kraft treten, gehören anwaltliche Sammelanderkonten nicht mehr zu den vom Standard ausgenommenen Konten, sondern unterfallen dem Standard. Aufgrund der damit einhergehenden Sorgfalts- und Prüfpflichten für die Banken werden diese erhebliche Schwierigkeiten bei der Führung von Sammelanderkonten haben (ähnlich wie beim Wegfall des Privilegs für anwaltliche Sammelanderkonten nach den Anwendungs- und Auslegungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz).

Mit einem gemeinsamen Schreiben v. 07.09.2022 wandten sich DAV und BRAK an das BMF, um eine Änderung des CRS/FATCA-Anwendungsschreibens des BMF herbeizuführen und so die negativen Folgen für die Anwaltschaft abzuwenden. Die BRAK steht weiterhin mit den Ministerien im Austausch, um die betroffenen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Es ist im Oktober ein Gespräch mit dem DAV und dem Bundesverband der Banken geplant, um mögliche Lösungen zu finden. Allerdings ist die BRAK nicht besonders zuversichtlich.

Möglichkeiten, wie mit einer Kündigung von Sammelanderkonten umgegangen werden kann, finden Sie hier: https://lnkd.in/esg6sfgw



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