Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Personen des Kreises der in kritischen Infrastrukturen Tätigen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gestern hat uns das Ministerium das hier nachzulesende Schreiben übersandt.

Wenn wir auch aufgrund des ersten Absatzes dieses Schreibens wohl noch mit einer offiziellen Stellungnahme der Landesregierung hinsichtlich unserer Stellung als systemrelevant zuwarten müssen, wird es Sie nicht überraschen, dass es der übereinstimmenden Meinung der Präsidenten der Rechtsanwaltskammern in Nordrhein-Westfalen entspricht, dass die Systemrelevanz der Justiz, die ja bereits bestätigt wurde, sich auch auf die Anwaltschaft erstreckt. Eine geordnete Rechtspflege ohne uns ist in einem Rechtsstaat unmöglich!

Es kann demgemäß als sicher vorausgesehen werden, dass wir zu gegebener Zeit eine entsprechende klarstellende Erklärung von maßgeblicher Stelle erhalten.

Auch in der Richterschaft wird nach meinen Erkenntnissen die Systemrelevanz der Anwaltschaft nicht ansatzweise in Zweifel gezogen.

Und nun wünsche ich allen ein schönes Wochenende und wie immer:
Bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen
Ihr

H.P. Schons
Präsident