„Quality-Law NRW“ – Informationsveranstaltung am 04.04.2022

Seit dem 01.01.2022 fallen Streitigkeiten aus ganz Nordrhein-Westfalen in dem Bereich „Informationstechnologie und Medientechnik“ mit einem Streitwert von über 100.000 Euro in die alleinige Zuständigkeit des Landgerichts Köln; das Oberlandesgericht Köln ist landesweit für entsprechende Berufungen zuständig. Das ist Teil der Initiative „QualityLaw made in NRW“ – ein effizienter Weg zum Recht durch die Bündelung von Kompetenzen.

Das Oberlandesgericht Köln lädt daher zu einer Inforationsveranstaltung am

 

Montag, 04.04.2022, 16:00 Uhr

im Oberlandesgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

 

ein.

Weitere Informationen finden Sie hier.



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