17.03.2022
„Quality-Law NRW“ – Informationsveranstaltung am 04.04.2022
Seit dem 01.01.2022 fallen Streitigkeiten aus ganz Nordrhein-Westfalen in dem Bereich „Informationstechnologie und Medientechnik“ mit einem Streitwert von über 100.000 Euro in die alleinige Zuständigkeit des Landgerichts Köln; das Oberlandesgericht Köln ist landesweit für entsprechende Berufungen zuständig. Das ist Teil der Initiative „QualityLaw made in NRW“ – ein effizienter Weg zum Recht durch die Bündelung von Kompetenzen.
Das Oberlandesgericht Köln lädt daher zu einer Inforationsveranstaltung am
Montag, 04.04.2022, 16:00 Uhr
im Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
ein.
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