Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“: Lassen Sie sich als Ausbildungskanzlei auszeichnen!
Es gibt weitere Neuigkeiten aus dem Ausbildungsbereich! Wir freuen uns sehr, dass das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ ab dem 1. September 2025 in unserem Kammerbezirk erworben werden kann.
Mit dem neuen Qualitätssiegel können Kanzleien, die besonderen Einsatz in der Ausbildung zeigen, ihr Engagement nun nach außen kenntlich machen. Grundlage des Siegels bilden Leitsätze, die gemeinsame Werte für eine Ausbildung mit hoher Qualität festlegen. Dazu gehören insbesondere eine persönliche Betreuung, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld, die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplanes sowie eine Ausbildungsvergütung, die sich an den aktuellen Empfehlungen unseres Vorstands orientiert.
Die Besonderheit des Siegels liegt darin, dass es nur verliehen wird, wenn mindestens ein/e Auszubildende/r sowie ein/e bereits angestellte/r Rechtsanwaltsfachangestellte/r diese Qualität durch ihre Eindrücke bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.
Lassen Sie sich als „Ausgezeichnete-Ausbildungskanzlei“ zertifizieren und heben Sie sich damit als attraktiver Ausbildender und Arbeitgeber hervor! Die Bewerbenden können allein durch das Siegel bereits eine Kanzlei mit einem wertschätzenden und fördernden Arbeitsumfeld erkennen.
Alle weiteren Informationen sowie Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne jederzeit zur Verfügung!
Die Antragstellung sowie die Lizenz zur Nutzung des Qualitätssiegels sind kostenfrei.

