Projekt „Besseres Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis“ – Online-Umfrage

Die BRAK hat uns im Namen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf das Projekt „Besseres Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis“ hingewiesen und um Unterstützung gebeten.

In der kindschaftsrechtlichen Praxis wirken viele unterschiedliche Akteure mit: Familien- und Verwaltungsgerichte, Fachkräfte des Jugendamts, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Verfahrensbeistände.

Es ist dem BMFSFJ deshalb ein wichtiges Anliegen, die Arbeit an der Schnittstelle zwischen Familiengericht und Jugendamt genau in den Blick zu nehmen, um deren Zusammenwirken im Sinne des Kindeswohls zu verbessern und zu stärken. Aus diesem Grund fördert das Ministerium seit August 2021 die Studie „Besseres Verständnis der kindschaftsrechtlichen Praxis“, die von dem „Kompetenzzentrum für Gutachten Recht Psychologie Medizin“ in Münster unter Leitung von Frau Prof. Dr. Anja Kannegiesser mit wissenschaftlicher Begleitung der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird.

Ziel der Studie ist es, Aufschlüsse über die kindschaftsrechtliche Praxis zu liefern und Reformansätze und -möglichkeiten aufzuzeigen. Unter dieser Prämisse sollen die aktuelle Praxis im kindschaftsrechtlichen Verfahren unter Einbezug sämtlicher relevanter Akteure dargestellt werden, Potentiale und Hürden in der Praxis erkannt und Empfehlungen zu möglichen (u.a. gesetzlichen) Verbesserungen erarbeitet werden. Die Umsetzung soll durch eine wissenschaftliche Umfrage per Online-Fragebogen sowie durch Interviews mit Expertinnen und Experten aller relevanten Praxisbereiche erfolgen.

Für die Aussagekraft der Ergebnisse der Studie ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Online-Fragebogen, den das Projektteam erarbeitet hat, von möglichst vielen Personen aus den unterschiedlichen Bereichen – Jugendamt, Familiengericht, Verwaltungsgericht, Anwaltschaft, Verfahrensbeistandschaft – ausgefüllt wird.

Die Teilnahme an der Umfrage ist freiwillig und erfolgt anonym unter Beachtung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Die Bearbeitung sämtlicher Fragen erfordert einen Zeitaufwand von etwa 15 Minuten, sie kann unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 31. März 2022 möglich.

Detaillierte Informationen zu Inhalt und Ablauf der Studie sowie Beispiele der im Fokus stehenden Problemstellungen entnehmen finden Sie hier.

Den Online-Fragebogen finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Rechtsanwältin Anja Storch () und Stefanie Grunert ().