Präsidentin fordert Distanzunterricht an Berufsschulen

Die Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Leonora Holling hat sich heute in einem Schreiben an die Ministerin für Schule und Bildung NRW Yvonne Gebauer gewandt und die Rückkehr zum Distanzunterricht an Berufsschule gefordert. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind, soweit dies möglich ist, verpflichtet, ihren Mitarbeiter*innen die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Rechtsanwältin Holling weist in ihrem Schreiben an Ministerin Gebauer darauf hin, dass dies durch einen Wechselunterricht in Präsenz an den Berufsschulen konterkariert wird. Hintergrund ist, dass auch an Berufsschulen ab dem 19.04.2021 zum Wechselunterricht in Präsenz zurückgekehrt wird. Nach Ansicht von Rechtsanwältin Holling ist dies nicht nachvollziehbar. Noch am 08.04.2021 habe Ministerin Gebauer aufgrund der unsicheren Pandemielage Distanzunterricht angeordnet. Seitdem habe sich die Lage jedoch nicht verbessert. Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, dass von den Berufsschulen Infektionsrisiken in die Kanzleien getragen werden. Das vollständige Schreiben von Rechtsanwältin Holling finden Sie hier.