Pandemieplanung der Justiz

Der Präsident des OLG Düsseldorf Dr. Werner Richter hat der Rechtsanwaltskammer mitgeteilt, dass die Justiz während des Lockdowns vom 16.12.2020 bis mindestens 10.01.2021 den Dienstbetrieb auf das zwingend erforderliche Maß reduzieren wird. Sichergestellt bleiben soll jedoch die Funktionsfähigkeit der Justiz für das rechtsuchende Publikum und die Erreichbarkeit jeder Einheit während der Dienstzeiten, insbesondere für Nachfragen der Verfahrensbevollmächtigten und Beteiligten. Der Zutritt zu den Gerichten wird nicht über die bisherigen Regelungen hinaus eingeschränkt. Anträge sollen jedoch – soweit möglich – telefonisch oder schriftlich eingereicht werden. Soweit eine persönliche Antragstellung unumgänglich ist, soll diese nach Möglichkeit die Vereinbarung eines Termins voraussetzen. Es wird an die Richterinnen und Richter appelliert, in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit in jedem einzelnen Fall kritisch zu beurteilen, ob eine Durchführung von Terminen und Verhandlungen in Präsenz während des Lockdowns zwingend erforderlich oder ob ein Aufschub möglich ist.