Pandemieplanung der Justiz – Update vom 30.3.2021

Das Ministerium der Justiz NRW hat mitgeteilt, dass in Nordrhein-Westfalen die derzeit geltenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Justiz grundsätzlich bis zum 18.04.2021 in Kraft bleiben. Aufgrund der in den Gerichten und Justizbehörden angeordneten und bislang nicht gelockerten Schutzmaßnahmen sieht das Ministerium auch in Kreisen/kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz über einem Wert von 100 derzeit nicht die Erforderlichkeit, für die betroffenen Gerichte und Justizbehörden entsprechende weitergehenden Maßnahmen nach § 16 CoronaSchVO zu ergreifen.