Pandemieplanung beim Arbeitsgericht Wesel

Der Direktor des Arbeitsgerichtes Wesel hat mitgeteilt, dass alle Schutzmaßnahmen, die bei dem Arbeitsgericht Wesel zur Ausbreitung der Corona-Pandemie ergriffen worden sind, aufgehoben wurden.

Es wird allen Besuchern des Arbeitsgerichts Wesel jedoch empfohlen, weiterhin eine medizinische Schutzmaske zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

In den Sitzungssälen des Arbeitsgerichtes Wesel wird die Entscheidung über eine Maskentragepflicht durch den/die jeweilige(n) Vorsitzende(n) getroffen.

Die vorhandenen Handdesinfektionsmöglichkeiten im Eingangsbereich und den WC-Bereichen stehen unverändert zur Verfügung.