25.07.2025
Neue Zuständigkeit bei Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Anwaltschaft
Durch die Änderung der Justizzuständigkeitsverordnung hat sich eine Änderung bei der Zuständigkeit für Streitigkeiten aus der Berufstätigkeit der Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ergeben. Danach sind alle Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Berufungen und Beschwerden in solchen Streitigkeiten für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Hamm zugewiesen worden. Diese Regelung gilt für alle Verfahren, die ab dem 1.7.2025 anhängig geworden sind.
Die entsprechende Regelung findet sich in § 27a der Justizzuständigkeitsverordnung NRW.
