Neue FAQ zum Rechtsdienstleistungsverbot in Russland

Die Europäische Kommission hat Ende Dezember 2022 ihre FAQ zu den Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 833/2014) überarbeitet. Diese zielen darauf ab, Unklarheiten bezüglich des Verbots der Rechtsberatung für die Regierung Russlands oder dort niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen und dessen Ausnahmen zu beseitigen (insbesondere Fragen 11 – 26) und spiegeln die Auffassung der Kommission wieder. Es geht beispielsweise um die „indirekte“ Erbringung der Dienstleistung oder die Anforderungen, welche an eine Tochtergesellschaft gestellt werden und extraterritoriale Effekte. Insbesondere ist auf die Definition der Kommission einer „unbedingt erforderlichen“ Rechtsdienstleistung im Sinne von Art. 5 n hinzuweisen. Diese erscheint äußerst eng (s. Frage 3).

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