Neue beA-Version 3.16

Die BRAK hat uns darüber informiert, dass am 01.12.2022 voraussichtlich die neue beA-Version 3.16 in Betrieb genommen wird. Eine entsprechende Ankündigung hat die BRAK auch in ihrem beA-Newsletter 10/2022 vorgenommen.

In dieser Ausgabe des beA-Newsletters werden die wesentlichen Neuerungen in der beA-Webanwendung sowie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) erläutert, und es wird ein Überblick über die behobenen Fehler gegeben. Eine Übersicht über die Fehlerbehebungen finden Sie hier.

Aufgrund der Einführung der Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenz- und Sanierungsrecht durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 06.12.2021 wird mit der Version 3.16 auch der Fachanwaltstitel „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ im BRAV angezeigt.

Auf der Startseite des BRAV kann im Eingabefeld für die Fachanwaltsbezeichnung nunmehr zusätzlich die Bezeichnung „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ als Suchkriterium ausgewählt werden. Wenn als Suchkriterium „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ ausgewählt wird, dann werden in der Ergebnisliste der Suche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der Fachanwaltsbezeichnung „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ in der Treffermenge präsentiert. Wenn als Suchkriterium „Insolvenzrecht“ ausgewählt wird, dann werden in der Ergebnisliste der Suche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der Fachanwaltsbezeichnung „Insolvenzrecht“ und „Insolvenz- und Sanierungsrecht“ in der Treffermenge angezeigt.

Aufgrund vielfacher Hinweise von Nutzerinnen und Nutzern hat sich die BRAK entschieden, die Eingabe eines Sicherheitscodes in der BRAV-Suche abzuschaffen. Der Schutz vor systematischen und massenhaften Datenabfragen wird nun betriebsseitig vorgenommen.

Darüber hinaus befindet sich in dieser Ausgabe des beA-Newsletters eine detaillierte Anleitung zur notwendigen Aktualisierung der beA Client Security für die Verwendung der neuen Version 3.16 (Basiskomponente und Anwendungskomponente).

Der Unterschied zwischen Basiskomponente und Anwendungskomponente wurde in der Ausgabe des beA-Newsletters 2/2022 erläutert.

Das Update der Anwendungskomponente der beA Client Security muss zwingend installiert werden, um weiterhin mit der beA-Webanwendung arbeiten zu können. Es werden hierfür keine Administrator-Rechte benötigt.

Die beA-Basiskomponente muss hingegen nicht sofort aktualisiert werden, um mit dem beA weiterarbeiten zu können. Es wird aber empfohlen, auch die Aktualisierung der Basiskomponente der beA Client Security möglichst zeitnah nach Bereitstellung der beA-Version 3.16 einzuplanen und auszuführen, spätestens jedoch bis Ende Februar 2023. Für diese Aktualisierung werden administrative Rechte benötigt.