Nachweis über Kenntnisse im Berufsrecht für Zulassungen ab dem 01.08.2022

Im Zuge der sog. großen BRAO-Reform hat der Gesetzgeber in § 43f BRAO normiert, dass erstmalig zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab dem 01.08.2022 Kenntnisse im Berufsrecht nachweisen müssen. So ist geregelt, dass der Rechtsanwalt innerhalb des ersten Jahres nach seiner erstmaligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer Lehrveranstaltung über das anwaltliche Berufsrecht teilzunehmen hat. Die Lehrveranstaltung muss mindestens 10 Zeitstunden dauern und die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts umfassen. Die Pflicht besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt vor dem 01.08.2022 erstmalig zugelassen wurde oder wenn er nachweist, dass er innerhalb von 7 Jahren vor seiner erstmaligen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer Lehrveranstaltung im vorbezeichneten Sinne teilgenommen hat. Entsprechende Lehrveranstaltungen werden unter anderem beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) angeboten. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die dortige Homepage verwiesen.