Möglichkeit der Impfung in Duisburg

Der Oberbürgermeister der Stadt Duisburg hat der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mitgeteilt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit haben, über die sog. „Impfbrücke der Stadt Duisburg“ einen Termin zur Vermittlung von Restimpfstoffen zu erhalten. Anmelden kann sich jeder, der in der Stadt Duisburg mit dem Erstwohnsitz gemeldet ist und über einen Nachweis der Zugehörigkeit zur Priorisierungsgruppe 3 verfügt. Einen entsprechenden Nachweis hatten wir allen Mitgliedern bereits per beA zur Verfügung gestellt. Die Registrierung zur Impfbrücke erfolgt über: https://duisburg.impfbruecke.de/.