Meldeverordnung zum Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft getreten

Zum 01.03.2026 ist die GWG-Meldeverordnung in Kraft getreten – Meldungen sind jetzt ausschließlich elektronisch zu übermitteln.

Weitere Änderungen, die für  Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte relevant sind, finden Sie hier.