MAXDA Darlehensvermittlungs-GmbH – Anmeldung von Ansprüchen

Durch Strafbefehl des AG Kaiserslautern vom 14.01.2020 wurde gegen die Firma MAXDA Darlehensvermittlungs-GmbH, Boschstraße 3, 67346 Speyer, die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von 30 Millionen Euro rechtskräftig angeordnet, § 459h StPO. In dem Verfahren ging es um die unberechtigte Vereinnahmung von angeblichen Vermittlungskosten in Höhe von 100,00 bis 200,00 Euro je Fall bei bundesweit rund 175.000 Kreditnehmern. Die Geschädigten dieses Privatkredit-Vermittlers können innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Veröffentlichung am 30.04.2020 im Bundeanzeiger gegenüber der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern (Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern, Aktenzeichen: 6581 VRs 6050 Js 116/20) ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Information des Bundesanzeigers vom 30.04.2020.