Kündigung von Sammelanderkonten

Viele Mitglieder haben uns mitgeteilt, dass ihre Banken ihre Sammelanderkonten gekündigt haben. Begründet wird dies von den Banken damit, dass aufgrund der geänderten Anwendungs- und Auslegungshinweise der BaFin zum GwG der bürokratische Aufwand bei Sammelanderkonten zu hoch sei. Für die Anwaltschaft ist dies eine bedenkliche Entwicklung. Gemäß § 4 Abs. 1 BORA sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu verpflichtet, Anderkonten zu unterhalten. Durch die aktuellen Entwicklungen wird die Erfüllung dieser Berufspflicht mindestens erheblich erschwert. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf hat deshalb bereits Kontakt mit der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufgenommen, um das weitere Vorgehen zu eruieren. Außerdem wird sich das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema beschäftigen. Soweit es zu diesem Thema neue Entwicklungen gibt, werden wir umgehend darüber informieren.